Inhaltliche Verantwortung nach §6 MDStV

Oelmann & Heinecke Finanzkonzepte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Benzstraße 25
14482 Potsdam

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Ralf Oelmann

Telefon +49 (331) 582 424 90
Fax +49 (331) 273 55 721

E-Mail: info@oelmann-heinecke-finanzkonzepte.de

Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Registernummer: HRB 26569 P
Stammkapital: 25.000 Euro

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE815470092

Angaben zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft Königinstr. 28 80802 München

Geltungsraum der Versicherung: grundsätzlich weltweit, nicht versichert: Haftpflichtversicherungsansprüche, die vor Gerichten außerhalb Europas geltend gemacht werden.

Gewerbeerlaubnis und Vermittlerregister

1. Eintragungspflichtiger besitzt eine Erlaubnis nach §34c Abs. 1 Nr. 2 GewO (erteilt am 24.10.2013 in Potsdam). Zuständige Erlaubnisbehörde: Stadtverwaltung Potsdam Gewerbeamt Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam

Informationen zum Vergütungsanspruch sind aus der Vorvertraglichen Information zum Darlehensvermittlungsvertrag und dem Darlehensvermittlungsvertrag zu entnehmen.

2.  Statusinformationen gemäß §15 VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung):
Eintragungspflichtiger besitzt eine Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler) –  auf

Antrag am 23.10.2013 von der IHK Potsdam mit der Registrierungsnummer: D-M9A6-DA2NT-21 als Versicherungsmakler gem. §34d Abs. 1 GewO erteilt und im Vermittlerregister  eingetragen.

 

Zuständige Erlaubnisbehörde:  IHK Potsdam  Breite Str. 2a-c, 14467 Potsdam Telefon 0331 / 27 86 – 0 www.ihk-potsdam.de

Informationen gemäß „Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister“ (Transparenzverordnung- TVO)

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen für uns erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zu ihrer Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich auf Basis dieser Informationen und damit ggf. noch nicht umfassend erfolgen.

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden.  Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt.

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)

 

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, berücksichtigen wir im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen.

 

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, beziehen wir je nach Kundenwunsch nicht in meine Empfehlungen ein. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.

 

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offenlegungsverordnung in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur Offenlegungsverordnung vom 01. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

– Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange

– Die Achtung der Menschenrechte

– Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.

Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Offenlegungsverordnung)

 Meine Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann jedoch vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiko (ESG-Risiko) wird ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte.

Welche Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung?

Umwelt:

Nachhaltigkeitsrisiken in diesem Bereich unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken.

Physische Risiken ergeben sich z.B. im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen. Direkte Folgen sind z.B. Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen und Stürme; indirekte Folgen können der Zusammenbruch von Lieferketten oder die Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten bis hin zu klimabedingter Migration und bewaffneten Konflikten sein.

Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft.

Soziales:

Soziale Risiken ergeben sich zum Beispiel aus der Nichteinhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes oder anerkannter arbeitsrechtlicher Standards.

Unternehmensführung:

Im Bereich Unternehmensführung können Risiken zum Beispiel durch Bußgeldzahlungen wegen hinterzogener Steuern oder Korruption entstehen.

Weitere allgemeine Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken finden Sie im Merkblatt der BaFin https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html

Berufsrechtliche Regelungen:

  • §34d Gewerbeordnung (GewO)
  • §§59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung (VersVermV)

 

Vermittelt und beraten wird zu Versicherungen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Versicherungsmakler gem. §34d  GewO zulässig ist.

 

Den Kunden/Kundinnen wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde/die Kundin eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Bei Versicherungsanlageprodukten gem. Richtlinie (EU)2016/97 Artikel 2 Abs. 1 Nr. 17 erfolgt die Beratung gem. §§59Abs. 1, 7c VVG, Deleg.VO (EU) 2017/2359. Eine Geeignetheitsprüfung gem. § 7b (1) 1. VVG bzw. § 7c (5) Satz 6 VVG nach Abschluss und während der Laufzeit wird ausdrücklich nicht angeboten.

Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter/Versicherer ausbezahlt. Diese Courtage ist Teil der Versicherungsprämie und wird damit vom Versicherungsnehmer/Beitragszahler getragen. Der Kunde/Die Kundin schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

Oelmann & Heinecke Finanzkonzepte GmbH ist nicht zur Annahme  von Zahlungen oder sonstigen Leistungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers oder vom Versicherungsnehmer (z.B. Prämien) berechtigt.

3. Statusinformationen gemäß § 11a Abs. 1 Gewerbeordnung (Immobiliendarlehensvermittler) – Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO wurde auf Antrag am 12.01.2017 von der IHK Potsdam mit der Registernummer: D-W-183-JSC3-73 als Immobiliendarlehensvermittler gem. 34i Abs. 1 S. 1 GewO erteilt und im Vermittlerregister eingetragen. Zuständige Erlaubnisbehörde: Stadtverwaltung Potsdam Gewerbeamt Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam

 

Vermittelt wird zu Kreditinstituten/Leasingunternehmen/Bausparkassen  mit denen eine Einreichererklärung besteht, bzw. mit welchen eine solche im Rahmen der jeweiligen Vermittlung geplant und gem. §34i  GewO zulässig ist.

 

Es erfolgt eine vermittelnde Tätigkeit. Informationen zum Vergütungsanspruch sowie den möglichen Kreditinstituten sind der Vorvertraglichen Information zum Darlehensvermittlungsvertrag und dem Darlehensvermittlungsvertrag zu entnehmen. Beratungsleistungen im Sinne des §511 BGB werden nicht angeboten.

Gemeinsame Registerstelle nach §11a Abs. GewO und Eintragung im Vermittlerregister:

Deutscher Industrie- und Handelskammer (DIHK) Breite Straße 29, 10178 Berlin  Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis: 0,20 EUR/Anruf)

Das Register ist im Internet einsehbar unter:
http://www.vermittlerregister.info/

Angaben zu Zuwendungen

Zuwendungen sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die Oelmann & Heinecke Finanzkonzepte GmbH von Dritten für Vermittlung oder Beratung erhält oder an Dritte gewährt.

Neben Provisionen/Courtagen erhält Oelmann &Heinecke Finanzkonzepte GmbH folgende Zuwendungen, z.B. Schulungen, Weiterbildungen in Form von webinaren und Präsenzveranstaltungen. Diese nicht monetären Zuwendungen stellen keine Verknüpfung mit den Provisionen/Courtagen in der Vergütung dar.

Oelmann & Heinecke Finanzkonzepte GmbH gewährt keine Zuwendungen an Dritte.

Angaben zu Unternehmensbeteiligungen

Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital der Oelmann&Heinecke Finanzkonzepte GmbH. Es bestehen keine Beteiligungen.

Unser Beschwerdemanagement

Trotz unseres hohen Anspruches auf umfangreiche und vollständige Betreuung können uns auch Fehler passieren. Wir sind selbstverständlich jederzeit bereit uns und unsere Prozesse zu korrigieren. Dafür brauchen wir Ihre Kritik – positiv wie negativ. Auch bei Beschwerden über Dritte unterstützen wir unsere Kunden fair. Bitte lassen Sie uns Ihre Beschwerde auf folgenden Wegen zukommen

Oelmann & Heinecke Finanzkonzepte GmbH Benzstr. 25 14482 Potsdam
Ansprechpartner: Ralf Oelmann info@oh-fin.de – Tel. 0331/582 424 90 – FaxNr. 0331/273 55 721

Für eine schnelle Lösung Ihres Themas bitten wir Sie um folgende Angaben:
• Name, Vorname, Postanschrift
• Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Eine ggf. relevante Versicherungsnummer
• eine Beschreibung des Sachverhalts und des mit der Beschwerde verfolgten Ziels
Selbstverständlich bemühen wir uns umgehend um Klärung des Sachverhaltes und prüfen auch mögliche Interessenkonflikte. Nach Eingang erhalten Sie zunächst eine je nach Eingangsform schriftliche, telefonische oder persönliche Eingangsbestätigung. Sollte sich die Thematik nicht umgehend klären können, halten wir Sie durch angemessene Zwischenbescheide – auf Wunsch schriftlich- auf dem Laufenden bzw. teilen Ihnen einen passenden Ansprechpartner mit. Haben Sie während des Klärungsprozesses Rückfragen, erreichen Sie uns gern unter den vorgenannten Kontaktdaten.

Wir bemühen uns um schnellstmögliche Klärung Ihres Anliegens.

Schlichtungsstellen für außergerichtlichen Streitbeilegung

Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Gerne weisen wir Sie auch darauf hin, dass Sie als Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung jederzeit die Möglichkeit haben, sich an den zuständigen Ombudsmann zu wenden.

Das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren ist für Sie kostenlos.

Schlichtungsstellen für außergerichtlichen Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 060222, 10052 Berlin,
www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Barmbeker Straße 2 2. OG 22303 Hamburg

Internet: www.schlichtung-finanzberatung.de

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